
Weniger Bürokratie für Nachhaltigkeitsberichte!
Potenzielle Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung!
Die EU überarbeitet die Berichtspflichten – und das Omnibus-Maßnahmenpaket bringt 2025 entscheidende Erleichterungen. Besonders für KMU gibt es wesentliche Anpassungen.
Was ändert sich?*
- Höhere Schwellenwerte für die CSRD: Berichtspflicht erst ab 1.000 Mitarbeitenden, 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme.
- Verschiebung der Berichtspflicht: Die „zweite Welle“ startet erst 2028 statt 2025.
- Keine strengere Prüfungspflicht: Es bleibt bei Limited Assurance statt der geplanten umfassenden Prüfung.
- Weniger Bürokratie in der CSDDD: Fokus auf direkte Lieferanten, Prüfungen nur alle fünf Jahre.
- Taxonomie nur noch für große Unternehmen: Pflicht erst ab 450 Mio. € Umsatz, kleinere Unternehmen können freiwillig berichten.
Jetzt informieren & strategisch handeln!
Am 01.04.2025 analysieren wir im 3,5-stündigen Live-Online-Event „Deep-Dive Omnibus“ mit Dr. Josef Baumüller (Technische Universität Wien) die zentralen Änderungen und ihre Auswirkungen.
Jetzt hier anmelden & vorbereitet sein!
*Wichtiger Hinweis: Bei den Änderungen handelt es sich um potenzielle Änderungen, inwieweit diese in dieser Form umgesetzt werden ist offen.