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ESG-Beratung

Als Spezialisten für Nachhaltigkeit sowie Nachhaltigkeitsberichterstattung begleiten wir Unternehmen umfassend bei der Umsetzung freiwilliger oder regulatorischer Anforderungen.

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung Ihrer ESG-Strategie, bei der Vorbereitung und Ausgestaltung Ihrer Berichterstattung (z. B. nach CSRD, ESRS, VSME), bei produktspezifischen Regularien (z. B. PPWR, EUDR, IED 2.0) sowie bei vielen anderen organisatorischen, datentechnischen und strategischen Fragestellungen rund um das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen.

Unser Anspruch: ESG nicht nur regelkonform umzusetzen, sondern als Chance für Effizienz, Transparenz und Zukunftsfähigkeit zu nutzen – individuell abgestimmt auf Ihre Branche, Größe und Ausgangssituation.

Ansprechpartner

Martin Altenburger

Dr. Martin Altenburger

Head of ESG-Team

Wir freuen uns über Ihre Anfrage!

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Martin Altenburger

Dr. Martin Altenburger

Head of ESG-Team

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Unsere Leistungen auf einen Blick

Strategie

ESG-Strategieentwicklung

Nachhaltigkeitsziele wirksam in die Geschäftsstrategie integrieren

ESG-Studien

ESG-Studien

Auf Basis wissenschaftlicher Methoden erstellte Analysen auf Unternehmens- und Produktebene

CSRD

CSRD & ESRS-Beratung

Klarheit über Pflichten, Fristen und Inhalte – individuell für Ihr Unternehmen

Kreislaufwirtschaft

Kreislaufwirtschaft

Erarbeitung von Kreislaufwirtschaftsstrategien und Maßnahmenplänen

Produktnachhaltigkeit

Produktnachhaltigkeit

Beratung zur Ökodesign-Verordnung (z.B. Digitaler Produktpass)

Reporting

Reporting-Standards

Unterstützung bei Berichten nach VSME, GRI, DNK, TCFD, ISSB, LkSG, SASB, u.v.m.

Wesentlichkeit

Wesentlichkeitsanalyse

Doppelte Wesentlichkeit & Stakeholderdialog – Grundlage für Ihre ESG-Schwerpunkte

Transitionsplanung

Transitionsplanung

Transformationspfade entwickeln – konform mit CSRD & EU-Taxonomie

Daten

Datenstruktur & Prozesse

Effiziente ESG-Datenerhebung & Kennzahlenbereitstellung aufbauen

Klimarisiko

Klimarisikoanalyse

Physische & transitorische Klimarisiken erkennen und bewerten

ESG-Ratings

ESG-Ratings & Rankings

Begleitung bei der Vorbereitung auf ESG-Ratings (z. B. EcoVadis)

CO2

CO₂-Bilanzierung

Produktfußabdruck & interne CO₂-Preise berechnen und nutzen

Soziale Standards

Soziale Standards & Prüfung

Sorgfaltspflichten, Diversity & ESG-Prüfungsvorbereitung im Fokus

XBRL-Tagging

XBRL-Tagging

Umsetzung maschinenlesbarer Berichte nach EU-Vorgaben

Integrierte Berichterstattung

Integrierte Berichterstattung

Verknüpfung der ESG-Berichterstattung mit Lagebericht & Finanzinformationen

Lieferkette

Lieferkettendaten & Scope 3

ESG-Datenanforderungen an Partner organisatorisch & technisch umsetzen

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Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Stand 06/2026):

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben sich aus verschiedenen EU-Vorgaben – insbesondere der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den verbindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Regelwerke gelten seit 2024 stufenweise und ersetzen die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD).

Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission mit dem sogenannten Omnibus-I-Paket weitreichende Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeschlagen. Nach der Trilog-Einigung vom Dezember 2025 wurde die resultierende Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 18. März 2026 in Kraft.

Der Anwendungskreis der CSRD wird somit eingeschränkt: Berichtspflichtig sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von über 450 Mio. Euro im vorangegangenen Geschäftsjahr sowie Nicht-EU-Unternehmen, die mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz in der EU erreichen. Für Unternehmen der zweiten Berichtswelle verschieben sich die Berichtspflichten um zwei Jahre. KMU fallen aus den CSRD-Pflichten heraus, jedoch wird empfohlen, nach dem VSME-Standard zu berichten.

Die CSDDD gilt für EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro innerhalb der EU.

Trotz dieser Entwicklung bleiben die ESRS das maßgebliche Rahmenwerk zur Bestimmung der Berichtsinhalte in der EU – insbesondere bei nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, ESG-Risiken, Zielen und Maßnahmen.

Ergänzend sind weitere EU-Regelwerke zu berücksichtigen, wie die EU-Taxonomie, die Offenlegungsverordnung (SFDR) sowie nationale Gesetze wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Aufgrund der Aktualität und Komplexität der Vorschriften ist es für Unternehmen essenziell, diese Vorschriften konsistent und strategisch in der eigenen ESG-Berichterstattung zu verankern.

Kostenfreies Erstgespräch (30 Min)

In 30 Minuten klären wir Ihre Ausgangslage, beantworten erste Fragen, priorisieren Themen und skizzieren die nächsten Schritte.

    Kostenfreies Erstgespräch (30 Min)

    In 30 Minuten klären wir Ihre Ausgangslage, beantworten erste Fragen, priorisieren Themen und skizzieren die nächsten Schritte.

      Referenzen (Auszug)