
ESG-Beratung
Als Spezialisten für Nachhaltigkeit sowie Nachhaltigkeitsberichterstattung begleiten wir Unternehmen umfassend bei der Umsetzung freiwilliger oder regulatorischer Anforderungen.
Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung Ihrer ESG-Strategie, bei der Vorbereitung und Ausgestaltung Ihrer Berichterstattung (z. B. nach CSRD, ESRS, VSME), bei produktspezifischen Regularien (z. B. PPWR, EUDR, IED 2.0) sowie bei vielen anderen organisatorischen, datentechnischen und strategischen Fragestellungen rund um das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen.
Unser Anspruch: ESG nicht nur regelkonform umzusetzen, sondern als Chance für Effizienz, Transparenz und Zukunftsfähigkeit zu nutzen – individuell abgestimmt auf Ihre Branche, Größe und Ausgangssituation.
Ansprechpartner

Dr. Martin Altenburger
Head of ESG-Team
Wir freuen uns über Ihre Anfrage!
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Dr. Martin Altenburger
Head of ESG-Team
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Unsere Leistungen auf einen Blick

ESG-Strategieentwicklung
Nachhaltigkeitsziele wirksam in die Geschäftsstrategie integrieren

ESG-Studien
Auf Basis wissenschaftlicher Methoden erstellte Analysen auf Unternehmens- und Produktebene

CSRD & ESRS-Beratung
Klarheit über Pflichten, Fristen und Inhalte – individuell für Ihr Unternehmen

Kreislaufwirtschaft
Erarbeitung von Kreislaufwirtschaftsstrategien und Maßnahmenplänen

Produktnachhaltigkeit
Beratung zur Ökodesign-Verordnung (z.B. Digitaler Produktpass)

Reporting-Standards
Unterstützung bei Berichten nach VSME, GRI, DNK, TCFD, ISSB, LkSG, SASB, u.v.m.
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Wesentlichkeitsanalyse
Doppelte Wesentlichkeit & Stakeholderdialog – Grundlage für Ihre ESG-Schwerpunkte

Transitionsplanung
Transformationspfade entwickeln – konform mit CSRD & EU-Taxonomie

Datenstruktur & Prozesse
Effiziente ESG-Datenerhebung & Kennzahlenbereitstellung aufbauen

Klimarisikoanalyse
Physische & transitorische Klimarisiken erkennen und bewerten

ESG-Ratings & Rankings
Begleitung bei der Vorbereitung auf ESG-Ratings (z. B. EcoVadis)

CO₂-Bilanzierung
Produktfußabdruck & interne CO₂-Preise berechnen und nutzen

Soziale Standards & Prüfung
Sorgfaltspflichten, Diversity & ESG-Prüfungsvorbereitung im Fokus

XBRL-Tagging
Umsetzung maschinenlesbarer Berichte nach EU-Vorgaben

Integrierte Berichterstattung
Verknüpfung der ESG-Berichterstattung mit Lagebericht & Finanzinformationen

Lieferkettendaten & Scope 3
ESG-Datenanforderungen an Partner organisatorisch & technisch umsetzen

Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Stand 06/2026):
Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben sich aus verschiedenen EU-Vorgaben – insbesondere der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den verbindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Regelwerke gelten seit 2024 stufenweise und ersetzen die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD).
Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission mit dem sogenannten Omnibus-I-Paket weitreichende Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeschlagen. Nach der Trilog-Einigung vom Dezember 2025 wurde die resultierende Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 18. März 2026 in Kraft.
Der Anwendungskreis der CSRD wird somit eingeschränkt: Berichtspflichtig sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von über 450 Mio. Euro im vorangegangenen Geschäftsjahr sowie Nicht-EU-Unternehmen, die mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz in der EU erreichen. Für Unternehmen der zweiten Berichtswelle verschieben sich die Berichtspflichten um zwei Jahre. KMU fallen aus den CSRD-Pflichten heraus, jedoch wird empfohlen, nach dem VSME-Standard zu berichten.
Die CSDDD gilt für EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro innerhalb der EU.
Trotz dieser Entwicklung bleiben die ESRS das maßgebliche Rahmenwerk zur Bestimmung der Berichtsinhalte in der EU – insbesondere bei nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, ESG-Risiken, Zielen und Maßnahmen.
Ergänzend sind weitere EU-Regelwerke zu berücksichtigen, wie die EU-Taxonomie, die Offenlegungsverordnung (SFDR) sowie nationale Gesetze wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Aufgrund der Aktualität und Komplexität der Vorschriften ist es für Unternehmen essenziell, diese Vorschriften konsistent und strategisch in der eigenen ESG-Berichterstattung zu verankern.