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Transitionspläne und Geschlechtergleichstellung

Wie passen Nachhaltigkeit und Chancengleichheit zusammen und wie kann ein geregelter Übergang zu neuen Nachhaltigkeitsstandards erfolgen?

Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) bringen Unternehmen in Bewegung - von Transitionsplänen bis zu Geschlechtergerechtigkeit.

Wussten Sie schon?

  • Transitionspläne sind ein Schlüssel zur klimaneutralen Zukunft. Die Guidance von EFRAG zeigt den Weg!

Nach den ESRS müssen Unternehmen nur Berichterstattung über Transitionspläne leisten. Die Verpflichtung zur Erstellung der Pläne selbst soll jedoch erst mit der Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) erfolgen. Diese soll bis zum 26.7.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Mit dem Entwurf des IG 4 stellt die EFRAG einen Leitfaden vor, der bei der Berichterstattung von Transitionsplänen nach ESRS E1-1 behilflich sein soll.

  • Chancengleichheit ist mehr als ein Ziel - es ist ein Wettbewerbsvorteil und essenziell für Arbeitnehmer*innen.

Das Monitoring und öffentliche Freigabe von Diversitätskennzahlen, die Unterstützung von Väterkarenz und Awarenesscoachings können durch die CSRD und die ESRS an Bedeutung zunehmen. Maßnahmen wie diese erhöhen das Bewusstsein für geschlechtsspezifische Fragen, können das Unternehmensklima verbessern und schließlich die Attraktivität des*der Arbeitgeber*in steigern.

Wie CSRD und ESRS Unternehmen dabei unterstützen, einerseits Gleichstellung und andererseits den Übergang zu nachhaltigem Wirtschaften zu schaffen, erfahren Sie in den Beiträgen von Prof. Dr. Karina Sopp und Alina Mantzavinatos sowie von Oliver Scheid und Prof. Dr. Stefan Müller in der zuletzt erschienenen NaRp des NWB Verlag GmbH & Co. KG!

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