Gesetzesentwurf des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Drucksache 20/12787, 09.09.2024).

Neues zur Nachhaltigkeits-berichterstattung

Am Donnerstag, 26. September 2024 hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzesentwurf des sog. CSRD-Umsetzungsgesetzes debattiert. Der Gesetzesentwurf wurde beschlossen und zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

Weitere Informationen zur Debatte finden sich unter:
https://lnkd.in/evim6MTR

Da die Umsetzungsfrist der zugrundeliegenden EU-Richtlinie bereits im Juli 2024 abgelaufen ist und die Regelungen für Berichtsjahre ab dem 1.1.2024 gelten sollen, ist ein zügiges Voranschreiten des Gesetzgebungsverfahrens wünschenswert.