Blue Minimalist Quiz Time LinkedIn Post (1)

Aktuelle Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 24. Juli 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf (RegE) zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. 

Die CSRD, die am 5. Januar 2023 in Kraft trat, bringt umfassende Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen mit sich. Der RegE sieht eine eins-zu-eins-Umsetzung der CSRD vor, wobei Anpassungen bei der externen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte und Erleichterungen in § 10 LkSG vorgenommen werden.

Diese neuen Regelungen stellen einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz und Verantwortung in der Unternehmenswelt dar.

retria CSRD CorporateSustainability Nachhaltigkeitsberichterstattung RegE