Zusammenfassung aktueller Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Stellungnahme des Bundesrats, Vertragsverletzungsverfahren und Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Neues zur Nachhaltigkeits-berichterstattung. Aktuelles im Überblick.

26. September 2024: Der Bundestag beschließt das CSRD-Umsetzungsgesetz nach der ersten Lesung. Dies markiert einen wichtigen Schritt zur rechtlichen Umsetzung der EU-Richtlinie.

Vertragsverletzungsverfahren: Am selben Tag leitet die EU-Kommission Verfahren gegen Deutschland und 16 weitere Länder ein, da die Umsetzung nicht fristgerecht erfolgte.

27. September 2024: Der Bundesrat empfiehlt mehrere Anpassungen, u.a. zur Zuständigkeit für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte und den Verzicht auf das maschinenlesbare Format („tagging“) in bestimmten Fällen.

16. Oktober 2024: Anhörung im Rechtsausschuss zur weiteren Beratung des Gesetzentwurfs.

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