Stellungnahme des Bundesrates vom 27. September 2024 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Drucksache 385/24).

Stellungnahme des Bundesrates veröffentlicht

Am 27. September 2024 wurde die Stellungnahme des Bundesrates zum sog. CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht

Nach der ersten Lesung zum CSRD-Umsetzungsgesetz im Bundestag am 26. September 2024 und der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens anlässlich der noch nicht erfolgten CSRD-Umsetzung durch die EU-Kommission bringt der Bundesrat mit seiner Stellungnahme weitere Neuerungen im Prozess der Rechtsumsetzung.

Der Bundesrat empfiehlt mehrere Anpassungen bei der Transformation der CSRD ins nationale Recht, z.B. betreffend
• die Zuständigkeit für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte und
• (den Verzicht auf) die Nutzung des maschinenlesbares Formats bei der Erstellung der Berichte („tagging“) in bestimmten Fällen.

Der Bundesrat scheint den zeitlichen Druck im Gesetzgebungsverfahren bei seinen Empfehlungen im Blick zu haben:
• die Umsetzung umfassender Änderungen soll in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden;
• weniger umfassende Anpassungen sollen im laufenden Verfahren geprüft bzw. berücksichtigt werden.

🇪🇺 Des Weiteren werden Empfehlungen für den zukünftigen Umgang mit den Regulierungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene gegeben.

Die Stellungnahme ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0301-0400/385-24(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1