Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
CSRD nicht fristgerecht umgesetzt und Fahrplan zur Umsetzung nicht an die Kommission weitergegeben
Am 26. September 2024 hat die 🇪🇺 EU-Kommission bekannt gegeben, gegen 17 Mitgliedstaaten – 🇩🇪 Deutschland inkusive – ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Der Grund ist, dass diese Länder der Kommission ihre nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der CSRD ins nationale Recht nicht mitgeteilt haben.
Weitere Informationen finden sich hier:
https://lnkd.in/dehj6Rmf
So lautete im Juli 2024 die Einschätzung des BMJ in einem Informationspapier dazu:
“Die Richtlinie war bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Droht ein Vertragsverletzungsverfahren?
• Ob ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird, liegt im Ermessen der Europäischen Kommission. Über das Geschäftsjahr 2024 muss allerdings erst im Frühjahr 2025 berichtet werden. Die gesetzlichen Anpassungen sollten bis dahin vorgenommen sein.
• Auch andere Mitgliedsstaaten sind noch mit der Umsetzung der sehr umfangreichen und technisch komplexen europäischen Richtlinie beschäftigt.”
Nachzulesen unter: https://lnkd.in/d6JgeUHx
Mit dem Beschluss des Gesetzesentwurfs des sog. CSRD-Umsetzungsgesetzes durch den Bundestag am 26. September 2024 (dem Tag der Verlautbarung über die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahren) ist das Gesetzgebungsverfahren einen Schritt weiter gekommen – hin zu mehr Rechtssicherheit für die nach der CSRD Berichtspflichtigen.