Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Mitteilung der Europäischen Kommission vom 26. September 2024 zur Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen 17 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, wegen fehlender Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

CSRD nicht fristgerecht umgesetzt und Fahrplan zur Umsetzung nicht an die Kommission weitergegeben Am 26. September 2024 hat die 🇪🇺 EU-Kommission bekannt gegeben, gegen 17 Mitgliedstaaten – 🇩🇪 Deutschland inkusive – ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Der Grund ist, dass diese Länder der Kommission ihre nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der CSRD ins nationale Recht nicht mitgeteilt…

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