Neues zur Nachhaltigkeits-berichterstattung. Aktuelles im Überblick.
26. September 2024: Der Bundestag beschließt das CSRD-Umsetzungsgesetz nach der ersten Lesung. Dies markiert einen wichtigen Schritt zur rechtlichen Umsetzung der EU-Richtlinie.
Vertragsverletzungsverfahren: Am selben Tag leitet die EU-Kommission Verfahren gegen Deutschland und 16 weitere Länder ein, da die Umsetzung nicht fristgerecht erfolgte.
27. September 2024: Der Bundesrat empfiehlt mehrere Anpassungen, u.a. zur Zuständigkeit für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte und den Verzicht auf das maschinenlesbare Format („tagging“) in bestimmten Fällen.
16. Oktober 2024: Anhörung im Rechtsausschuss zur weiteren Beratung des Gesetzentwurfs.
Die Links zu den einzelnen Dokumenten und mehr Informationen finden Sie direkt hier:
Weitere Informationen zum Vertragsverletzungsverfahren: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/INF_24_4661
Gesetzesentwurf der Bundesregierung: https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012787.pdf