
NaBeG tritt in Kraft: Neue Pflichten für Unternehmen
Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz („NaBeG“) wurde am 18. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit mit dem heutigen Tag in Kraft getreten. Hier der Link zum NaBeG.
Was bedeutet das für Unternehmen?
- Nachhaltigkeitsinformationen nach ESRS stehen formal auf Augenhöhe mit
Finanzzahlen - Betroffene Unternehmen müssen Berichte erstellen und extern prüfen
lassen - Das Gesetz stärkt Rechtssicherheit für Unternehmen, Prüfer und Berater
Fazit:
- Österreich schafft eine klare nationale Rechtsgrundlage für
prüfungspflichtige Nachhaltigkeitsberichte - Fokus: Transparenz, Vergleichbarkeit und Prüfbarkeit
retria unterstützt Unternehmen:
retria begleitet Unternehmen bei NaBeG/CSRD-konformen Berichten, mit Beratung, Schulung und Reporting-Strategie für strukturierte, prüfungssichere und effiziente Umsetzung.
Wie gut ist Ihr Unternehmen schon auf die neue Gesetzgebung vorbereitet?