Österreichische Flagge vor historischem Gebäude in Wien mit Hinweis auf verpflichtende Nachhaltigkeitsberichte laut NaBeG und Fokus auf ESG‑Transparenz.

NaBeG tritt in Kraft: Neue Pflichten für Unternehmen

Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz („NaBeG“) wurde am 18. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit mit dem heutigen Tag in Kraft getreten. Hier der Link zum NaBeG.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Nachhaltigkeitsinformationen nach ESRS stehen formal auf Augenhöhe mit
    Finanzzahlen
  • Betroffene Unternehmen müssen Berichte erstellen und extern prüfen
    lassen
  • Das Gesetz stärkt Rechtssicherheit für Unternehmen, Prüfer und Berater

Fazit:

  • Österreich schafft eine klare nationale Rechtsgrundlage für
    prüfungspflichtige Nachhaltigkeitsberichte
  • Fokus: Transparenz, Vergleichbarkeit und Prüfbarkeit

retria unterstützt Unternehmen:

retria begleitet Unternehmen bei NaBeG/CSRD-konformen Berichten, mit Beratung, Schulung und Reporting-Strategie für strukturierte, prüfungssichere und effiziente Umsetzung.

Wie gut ist Ihr Unternehmen schon auf die neue Gesetzgebung vorbereitet?