Post Pflicht Hochschulen_12.09.24

Hochschul-CSRD-Pflicht – Wir bieten Inhouse-Schulungen an!

Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bei Hochschulen in Deutschland?

Mit Umsetzung der CSRD ins nationale Recht werden ab dem Berichtsjahr 2025 auch staatliche Hochschulen in die Berichtspflicht fallen. Dies gilt zumindest dann, wenn es bei den aktuellen landesrechtlichen Regelungen bleibt. Denn viele deutsche Hochschulen gelten für Zwecke der Rechnungslegung als (große) Kapitalgesellschaften. Somit müssten die Hochschulen zukünftig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Spezifika ergeben sich aus den jeweiligen Regelungen in den Bundesländern.

Damit kommen auf die Hochschulen neue Chancen und Herausforderungen zu, die es rechtzeitig zu erkennen gilt.

Wir helfen Ihnen, Berichtspflichten zu identifizieren und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dafür bieten wir auch speziell auf Hochschulen zugeschnittene Inhouse-Schulungen an.

Für mehr Informationen kommen Sie gerne auf uns zu.