
EU-Taxonomie: Pflicht, Chance- oder beides?
Entscheidend ist, wie gut Unternehmen sich auf die neuen Anforderungen einstellen!
Die EU-Taxonomie legt fest, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig gelten und zwingt Unternehmen zu mehr Transparenz. Wer der CSRD-Berichtspflicht unterliegt, muss detaillierte Angaben machen, mit direktem Einfluss auf Kapitalzugang, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit.
Welche Ziele verfolgt die EU-Taxonomie?
- Einheitliche Standards gegen Greenwashing
- Pflicht zur Offenlegung taxonomiefähiger & taxonomiekonformer Aktivitäten
- Lenkung von Investitionen in nachhaltige Geschäftsmodelle
Mit dem Omnibus-I-Paket wurden 2025 zentrale Erleichterungen beschlossen:
- Berichtspflicht nur noch für Unternehmen mit > 1.000 Mitarbeitenden und > 450 Mio. € Umsatz
- Wesentlichkeitsschwelle von 10 % für Umsatz, CapEx und OpEx
- Vereinfachte DNSH-Prüfung in bestimmten Fällen
Die Umsetzung bleibt komplex, von Datenmanagement bis Rechtsauslegung. Aber: Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann sich Wettbewerbsvorteile sichern und von nachhaltigen Finanzierungsmöglichkeiten profitieren.
Sie wollen mehr darüber wissen?
Am 17. & 18.09.2025 zeigt Catharina Ahmadi (environomics) in unserem Online-Event zur EU-Taxonomie, worauf es jetzt ankommt - praxisnah, kompakt und verständlich.
Das Modul ist Teil unseres Zertifikatslehrgangs „Sustainability Reporting Specialist“, kann aber auch einzeln gebucht werden.