Reichstagsgebäude mit Hinweis auf eine Expertenanhörung zur CSRD im Rechtsausschuss des Bundestags.

CSRD im Bundestag – Expertenanhörung im Rechtsausschuss

Gestern war TUBAF-Professorin Prof. Dr. Karina Sopp als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestages geladen. Zur Anhörung über die nationale Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD).

Die zentralen Forderungen aus der Anhörung:

  • Zügige Umsetzung des Gesetzes für Rechtssicherheit
    Die CSRD hätte bereits bis Juli 2024 in nationales Recht überführt werden sollen. Verschiedene Player waren sich einig: Rechtssicherheit ist dringend notwendig und Vereinfachungen sollten frühzeitig ins nationale Recht einfließen.
  • Schwellenwerte EU-konform ausgestalten
    Die aktuelle Formulierung im Änderungsantrag zur Bestimmung der Berichtspflichtigen entspricht nicht dem EU-Recht. Eine Anpassung ist erforderlich.
  • Value-Chain-Cap übernehmen: Entlastung für KMU
    Der Value-Chain-Cap soll Großunternehmen daran hindern, mehr als den VSME-Standard von Zulieferern mit unter 1.000 Mitarbeitenden zu verlangen. Ein wichtiges Signal für den Mittelstand.
  • Prüfungsmarkt öffnen
    Neben Wirtschaftsprüfern sollten auch weitere Anbieter (ISAP) zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zugelassen werden. Diese Forderung kam von mehreren Seiten.

Die vollständige Stellungnahme und auch die der anderen Expert:innen von DIHK, DGB - Deutscher Gewerkschaftsbund, Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI), DEKRA, Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung ist öffentlich zugänglich. Link zu den vollständigen Unterlagen