
CSRD im Bundestag – Expertenanhörung im Rechtsausschuss
Gestern war TUBAF-Professorin Prof. Dr. Karina Sopp als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestages geladen. Zur Anhörung über die nationale Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD).
Die zentralen Forderungen aus der Anhörung:
- Zügige Umsetzung des Gesetzes für Rechtssicherheit
Die CSRD hätte bereits bis Juli 2024 in nationales Recht überführt werden sollen. Verschiedene Player waren sich einig: Rechtssicherheit ist dringend notwendig und Vereinfachungen sollten frühzeitig ins nationale Recht einfließen. - Schwellenwerte EU-konform ausgestalten
Die aktuelle Formulierung im Änderungsantrag zur Bestimmung der Berichtspflichtigen entspricht nicht dem EU-Recht. Eine Anpassung ist erforderlich. - Value-Chain-Cap übernehmen: Entlastung für KMU
Der Value-Chain-Cap soll Großunternehmen daran hindern, mehr als den VSME-Standard von Zulieferern mit unter 1.000 Mitarbeitenden zu verlangen. Ein wichtiges Signal für den Mittelstand. - Prüfungsmarkt öffnen
Neben Wirtschaftsprüfern sollten auch weitere Anbieter (ISAP) zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zugelassen werden. Diese Forderung kam von mehreren Seiten.
Die vollständige Stellungnahme und auch die der anderen Expert:innen von DIHK, DGB - Deutscher Gewerkschaftsbund, Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI), DEKRA, Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung ist öffentlich zugänglich. Link zu den vollständigen Unterlagen